Der Tagesgeld- bzw. Verpflegungspauschale-Rechner berechnet die steuerlich absetzbare Verpflegungspauschale basierend auf der Reisedauer und dem Zielland.
So geht´s
Reisedauer in Stunden eingeben
Zielland (ggf. Stadt/Region) auswählen
„Pauschale berechnen“ klicken
Hinweis: In Deutschland gilt die Verpflegungspauschale 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (bzw. An-/Abreisetag) und 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit.
Die Tagespauschale wird in Euro (€) ausgegeben.
Verpflegungspauschale-Rechner
Auslandssätze: BMF (Auslandsreisen) ab 01.01.2026.
🍽️ Tagespauschale: – €
Kategorie: –
Quelle: BMF Auslandsreisekosten (ab 01.01.2026)
Berechnungsgrundlage & Regeln
Grundlage sind die amtlichen Pauschbeträge des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Auslandsreisen ab 1. Januar 2026.
Deutschland: 14 € bei mehr als 8 Stunden (oder An-/Abreisetag), 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit.
Eintägige Auslandsreise: maßgeblich ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland.
Mehrere Länder: i. d. R. zählt der Ort, den du vor 24 Uhr Ortszeit erreichst.
Tipp: Werden Mahlzeiten gestellt (z. B. Frühstück im Hotel), ist die Verpflegungspauschale zu kürzen (20% Frühstück, 40% Mittag-/Abendessen – jeweils bezogen auf die 24h-Pauschale des Tages).
Alle offiziellen Länder aus der BMF-Liste sind enthalten. Mehr Informationen zum Tagegeld. Alle Angaben ohne Gewähr.