Was ist Tagegeld?
Tagegeld, im Reisekostenrecht oft „Verpflegungspauschale“ oder „Verpflegungsmehraufwand“ genannt, ist eine steuerfreie Pauschale, mit der Mehraufwendungen für Essen und Trinken auf Dienstreisen abgegolten werden. Arbeitgeber können diese Pauschalen an Mitarbeitende zahlen, ohne dass sie als Arbeitslohn versteuert werden müssen. Falls der Arbeitgeber sie nicht zahlt, können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ansetzen.
Inlandsreisen – Sätze und Dauer
Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands gelten aktuell folgende Pauschalen:
- 28 € pro Tag, wenn Sie mindestens 24 Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend bist.
- 14 €, wenn die Abwesenheit mehr als 8 Stunden aber weniger als 24 Stunden beträgt.
- 14 € jeweils am An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen, auch wenn die Abwesenheit dort weniger als 24 Stunden ist.
- Keine Pauschale, wenn die Abwesenheit unter 8 Stunden liegt.
Diese Sätze sind seit mehreren Jahren stabil und gelten auch für 2025/2026 unverändert. Geplante Erhöhungen wurden zuletzt nicht umgesetzt.
Kürzung der Verpflegungspauschale bei gestellten Mahlzeiten
Werden Ihnen während der Dienstreise Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung gestellt (z. B. Hotel, Seminar, Kundentermin), ist das Tagegeld zu kürzen:
- Frühstück: Kürzung um 20 % der 24h-Pauschale
- Mittagessen: Kürzung um 40 %
- Abendessen: Kürzung um 40 %
Die Kürzung gilt auch dann, wenn Sie die Mahlzeit nicht einnehmen, sie aber im Preis enthalten ist.
Besonderheiten & Regeln
- Die Pauschalen gelten steuerfrei maximal für drei Monate hintereinander, wenn Sie an derselben externen Tätigkeitsstätte arbeiten. Nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen beginnt der Zeitraum neu.
- Für Dienstreisen ins Ausland gelten je nach Land deutlich höhere länderspezifische Sätze. Diese werden jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.
Beispiele zur Anwendung
- Sie fahren zu einem Kundentermin, bist 9 Stunden unterwegs und kommen am Abend zurück: 14 € Tagegeld.
- Sie reisen über zwei Tage mit Übernachtung: Anreise 14 €, ganzer Tag vor Ort 28 €, Abreise 14 € = 56 € Tagegeld.
Steuerlicher Hintergrund
Die Pauschalen beruhen auf dem § 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz und sind Teil des steuerlichen Reisekostenrechts. Sie dienen dazu, den Mehraufwand für Verpflegung steuerlich pauschal abzudecken, ohne dass die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen.
Verpflegungspauschalen im Ausland (BMF 2026)
| Land / Region | 24h (€) | >8h / An- & Abreise (€) |
|---|---|---|
| Afghanistan | 30 | 20 |
| Ägypten | 40 | 27 |
| Albanien | 36 | 24 |
| Algerien | 40 | 27 |
| Argentinien | 45 | 30 |
| Australien | 64 | 43 |
| Belgien | 59 | 40 |
| Brasilien | 45 | 30 |
| Bulgarien | 34 | 23 |
| Chile | 45 | 30 |
| China | 49 | 33 |
| Dänemark | 75 | 50 |
| Finnland | 62 | 41 |
| Frankreich | 53 | 36 |
| Griechenland | 40 | 27 |
| Irland | 58 | 39 |
| Island | 78 | 52 |
| Israel | 77 | 52 |
| Italien | 44 | 29 |
| Japan | 66 | 44 |
| Kanada | 64 | 43 |
| Niederlande | 58 | 39 |
| Norwegen | 83 | 56 |
| Österreich | 50 | 33 |
| Polen | 34 | 23 |
| Schweden | 71 | 47 |
| Schweiz | 70 | 47 |
| Spanien | 36 | 24 |
| USA | 59 | 40 |
| Vereinigtes Königreich | 52 | 35 |
| VAE | 81 | 54 |
Legende
- 24h = Pauschale bei ganztägiger Abwesenheit
- >8h / An- & Abreise = Pauschale bei mehr als 8 Stunden bzw. am An- und Abreisetag
3-Monats-Frist (Dauerhafte Auswärtstätigkeit)
Die steuerfreie Verpflegungspauschale darf maximal für drei Monate gewährt werden, wenn Sie durchgehend an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte arbeitest.
- Unterbrechung von mindestens 4 Wochen → Frist beginnt neu
- Typisch relevant bei Projektarbeit, Entsendungen oder längerfristigen Einsätzen
Die Auslands-Tagegelder werden jährlich vom Bundesministerium der Finanzen angepasst. Maßgeblich ist immer das Jahr der Abwesenheit, nicht das Abrechnungsjahr.
