Kurz erklärt: Die Kilometerpauschale ist ein festgelegter Betrag pro gefahrenem Kilometer, den Arbeitnehmer und Selbstständige für dienstliche oder geschäftliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug geltend machen können. Sie dient der Erstattung von Fahrzeugkosten und kann steuerlich abgesetzt werden.
Was ist die Kilometerpauschale?
Die Kilometerpauschale ist eine steuerlich anerkannte Pauschale, die die Kosten für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Pkw, Motorrad oder Fahrrad deckt. Sie ersetzt den aufwendigen Nachweis von Einzelkosten (z. B. Benzin, Wartung, Versicherung).
Wer kann die Kilometerpauschale nutzen?
Privatfahrten sind nicht erstattungsfähig!
Die Kilometerpauschale gilt nur für berufliche Fahrten.

Aktuelle Kilometerpauschalen in Deutschland
| Fahrzeugtyp | Kilometerpauschale |
|---|---|
| Pkw | 0,30 € pro km (ab 2024: 0,38 € für Fernpendler ab 21 km) |
| Motorrad/Moped | 0,20 € pro km |
| Fahrrad/E-Bike | 0,00 € (keine steuerliche Anerkennung) |
Ausnahmen:
- Bei Elektrofahrzeugen gilt dieselbe Pauschale wie für Verbrenner.
- Für Dienstreisen mit dem Fahrrad oder E-Bike gibt es keine offizielle Kilometerpauschale – jedoch können einige Arbeitgeber freiwillig eine Mobilitätszulage zahlen.
Wie wird die Kilometerpauschale berechnet?
Die Formel für die Berechnung lautet:
Gefahrene Kilometer × gültige Kilometerpauschale = Erstattungsbetrag
- Beispiel für eine Dienstreise mit dem eigenen Pkw:
- Strecke: 150 km (Hin- und Rückfahrt)
- Gültige Kilometerpauschale: 0,30 € pro km
- Erstattung: 150 km × 0,30 € = 45,00 €
Steuerliche Berücksichtigung der Kilometerpauschale
Für Arbeitnehmer Die Kilometerpauschale kann als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden.
Die erste Fahrt zur Arbeitsstätte zählt nicht, sondern nur zusätzliche dienstliche Fahrten (z. B. Kundentermine).
Ab 21 km Arbeitsweg steigt die Pauschale ab 2024 auf 0,38 € pro km.
Für Selbstständige & Unternehmen Selbstständige können die Kilometerpauschale als Betriebsausgabe absetzen.
Unternehmen können die Pauschale für Dienstreisen von Mitarbeitern erstatten.
Wichtig: Ein Fahrtenbuch oder Reisekostenformular sollte geführt werden, um die gefahrenen Kilometer korrekt nachweisen zu können.
Tipps zur Nutzung der Kilometerpauschale
Häufige Fragen zur Kilometerpauschale
Kann ich die Kilometerpauschale für Fahrten mit einem Mietwagen ansetzen? Nein, die Pauschale gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge. Für Mietwagen müssen die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.
Gilt die Kilometerpauschale auch für Fahrten im Ausland? Ja, sofern die Fahrt geschäftlich veranlasst ist. Die deutschen Steuerregelungen gelten jedoch nur für in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen und Personen.
Nur Arbeitnehmer können die Pauschale nutzen. Selbstständige können stattdessen die tatsächlichen Kosten (Benzin, Reparaturen, Wertverlust etc.) abrechnen – allerdings mit umfangreicher Dokumentationspflicht.
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