Geschäftsessen können eine großartige Möglichkeit sein, um geschäftliche Beziehungen aufzubauen und zu pflegen. Aber wussten Sie, dass Sie auch die Kosten für Geschäftsessen von der Steuer absetzen können? In diesem Artikel werden wir Ihnen alles Wichtige zum Thema Geschäftsessen absetzen erklären. Wir werden auf die Voraussetzungen, die Art der Kosten und weitere wichtige Informationen eingehen.
Geschäftsessen absetzen - Was sind die Voraussetzungen?
1. Geschäftlicher Anlass
Das Geschäftsessen muss im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Es ist wichtig, dass Sie einen geschäftlichen Anlass haben und das Essen nicht nur aus rein privatem Interesse stattfindet.
2. Angemessenheit der Kosten
Die Kosten für das Geschäftsessen müssen angemessen sein. Es sollte sich um eine normale Mahlzeit handeln, die nicht übertrieben teuer ist.
3. Dokumentation
Eine wichtige Voraussetzung für das Absetzen von Geschäftsessen ist eine ordnungsgemäße Dokumentation. Sie müssen alle Belege aufbewahren, die das Geschäftsessen belegen. Dazu gehören die Rechnung und ein Beleg darüber, wer an dem Essen teilgenommen hat und was besprochen wurde.
Geschäftsessen absetzen - Welche Kosten können Sie absetzen?
1. Bewirtungskosten
Zu den absetzbaren Kosten für Geschäftsessen gehören die Bewirtungskosten. Dazu gehören nicht nur die Kosten für das Essen selbst, sondern auch für Getränke und Trinkgelder.
2. Fahrtkosten
Wenn Sie für das Geschäftsessen eine längere Anreise hatten, können auch die Fahrtkosten abgesetzt werden. Dazu gehören die Kosten für die An- und Abreise sowie eventuelle Übernachtungskosten.
3. Kosten für Begleitpersonen
Wenn Sie bei dem Geschäftsessen eine Begleitperson dabei hatten, können auch dessen Kosten abgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig, dass auch diese Person beruflich in Zusammenhang mit dem Geschäft steht.
Geschäftsessen absetzen - FAQs
Der absetzbare Betrag für Geschäftsessen beträgt 70 Prozent der Gesamtkosten. (Alle Angaben ohne Gewähr)
Ja, Geschäftsessen mit Kunden können abgesetzt werden, sofern ein geschäftlicher Anlass vorliegt.
Es gibt keine bestimmte Zeitvorgabe, wie lange Geschäftspartner bekannt sein müssen, um ein Geschäftsessen absetzen zu können. Es ist jedoch wichtig, dass das Geschäftsgespräch im Vordergrund steht und nicht das Essen selbst.